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Standesamt Beelitz

 

Sitz:

Alte Posthalterei in der Poststraße 16

Postanschrift:

Berliner Str. 202, 14547 Beelitz

Kontakt:

Frau Harnack

Telefon:

033204/ 391-86 (Durchwahl) 391-0   (Zentrale)

Telefax:

033204/ 391-87

E-mail:

Sprechzeiten:

Mo. 9 - 12 und 13 - 15 Uhr

 

Di.  9 - 12 und 13 - 18 Uhr

 

Do. 9 - 12 und 13 - 17 Uhr

 

Zuständigkeitsbezirk:

  • Stadt Beelitz mit den Ortsteilen Beelitz, Buchholz, Busendorf, Elsholz, Fichtenwalde, Reesdorf, Rieben, Salzbrunn, Schäpe, Schlunkendorf, Wittbrietzen, Zauchwitz
  • Gemeinde Seddiner See mit den Ortsteilen Neuseddin, Seddin und Kähnsdorf

 

 

Standesamt Beelitz

 

Standesamtliche Aufgaben

 

I. Eheschließungen und Lebenspartnerschaften

 

Die beabsichtigte Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft wird von den Verlobten bei dem Standesamt angemeldet, in dessen Zuständigkeitsbezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Antrag zur Anmeldung der Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft wird im Standesamt aufgenommen. Ist das persönliche Erscheinen eines Verlobten nicht möglich, so kann dieser eine schriftliche Erklärung abgeben, dass er mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Verlobten einverstanden ist.
Sie sollten sich auf jeden Fall persönlich oder telefonisch über vorzulegende Unterlagen erkundigen, speziell wenn:

 

  • der Partner bereits verheiratet gewesen ist,
  • gemeinsame Kinder oder Kinder aus früheren Ehen vorhanden sind,
  • einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • einer der Heiratswilligen nicht im Bundesgebiet geboren ist.

 

 

Heiraten in der Spargelstadt Beelitz

 

Dort, wo früher Postkutschen auf dem Weg von Leipzig nach Berlin Rast machten, halten heute Hochzeitskutschen auf dem Weg ins Eheglück!
Ziel der Brautpaare ist der Goethesaal in der 1. Etage der "Alten Posthalterei". 

 

 

standesamtssaal.JPG

 

 

Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre Ehe im Beelitzer Standesamt zu schließen und werden Ihnen mit individueller Beratung zur Anmeldung zur Verfügung stehen und so den unvermeidlichen "Papierkrieg" so reibungslos wie möglich zu gestalten.

 

Hier noch ein paar Tipps über den Ablauf:

 
Eheschließungstage im Beelitzer Standesamt sind Montag bis Freitag zu den üblichen Dienststunden. Für Eheschließungen außerhalb der Dienststunden ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.


Mit der Terminbestätigung erhalten Sie weitere Informationen über den Ablauf Ihrer Eheschließung. Ihre Heiratsurkunde und - soweit gewünscht - das Stammbuch der Familie werden unmittelbar am Anschluss an die standesamtliche Trauung überreicht.


Im Trauraum finden 30 bis 35 Gäste Platz. Für die musikalische Umrahmung sind Musik-CD's vorhanden, können aber auch mitgebracht werden, Livemusik in Eigenregie ist möglich. Es ist auch möglich, Musik im MP3-Format von USB-Sticks abzuspielen.


Für gewünschten Sektempfang werden Gläser bereitgestellt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und stehen Ihnen gern mit unserer Erfahrung zur Seite.

 

 

II. Beurkundung von Geburten

 

Beurkundung von Geburten durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbezirk das Kind geboren ist. Der Standesbeamte nimmt in diesem Zusammenhang Erklärungen entgegen:

 

  • zur Anerkennung der Vaterschaft
  • Namensbestimmung bei Neugeborenen
  • Namenserteilung.

 

Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet, so ist eine Heiratsurkunde vorzulegen. Gleiches gilt, wenn die Ehe der Eltern aufgelöst ist. Zusätzlich ist dann die Auflösung der Ehe urkundlich nachzuweisen (z.B.Scheidungsurteil). Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, ist die Geburtsurkunde der Mutter beizubringen.


Weitere Hinweise gibt der Standesbeamte.

 

 

III. Beurkundung von Sterbefällen

 

Beurkundung von Sterbefällen durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbezirk der Tod eingetreten ist. Die Beurkundung erfolgt aufgrund der Sterbefallanzeige. Hierfür kann von dem Anzeigepflichtigen ein Bestatter beauftragt werden, der sich um die Formalitäten kümmert.


Die Anzeige hat spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag zu erfolgen. Es ist der Personenstand des Verstorbenen anzugeben und urkundlich nachzuweisen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).


Lebte der Verstorbene bis zum Zeitpunkt seines Todes in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder war diese durch den Tod des anderen Lebenspartners bereits aufgelöst, so ist dies ebenfalls nachzuweisen.


Weitere Hinweise gibt der Standesbeamte.

 

 

IV. Personenstandsurkunden

 

Ausstellung von Urkunden aus den beim Standesamt Beelitz geführten Personenstandsbüchern (Geburten-, Heirats- und Sterbebücher). Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften aus den Personenstandsbüchern können nach § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich die Urkunde bezieht sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften aus den Personenstandsbüchern, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen. Sollen Personenstandsurkunden im Ausland vorgelegt werden, so sind sie in der Regel mit einem Beglaubigungsvermerk zu versehen. Zuständig hierfür ist das Ministerium des Innern. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Standesbeamte.

 

 

V. Sonstige Leistungen des Standesamts

 

Entgegennahme von:

 

  • Anträgen auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
  • Anträgen auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer
  • Anträgen auf nachträgliche Beurkundung gem. § 41 PStG (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle Deutscher außerhalb Deutschlands)
  • namensrechtlichen Erklärungen
  • Anträgen auf öffentlich-rechtliche Namensänderungen
  • eidesstattlichen Versicherungen im Zusammenhang mit Personenstandsfällen

 

Die Gebühren werden entsprechend § 72 des Personenstandsgesetzes vom 19.02.2007, zuletzt geändert durch die 6. Verordnung zur Änderung der  Verordnung über die Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern vom 16.12.2008 festgelegt.